Kompensationsverzeichnis nach § 17 BNatSchG — digital und rechtssicher
Untere Naturschutzbehörden sind verpflichtet, ein Verzeichnis über festgesetzte Kompensationsmaßnahmen zu führen. NaturKonto macht das einfach, rechtssicher und ohne Excel-Chaos.
Kostenlos testenDie Herausforderung für Untere Naturschutzbehörden
§ 17 Abs. 6 BNatSchG verpflichtet die Naturschutzbehörden, ein Verzeichnis über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu führen und dieses in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren.
In der Praxis bedeutet das: Hunderte oder tausende Maßnahmen mit langen Laufzeiten, komplexen Biotoptypen und jährlichem Monitoring-Bedarf — verwaltet in Excel-Tabellen, die über Jahre gewachsen sind.
NaturKonto für Untere Naturschutzbehörden
§ 17 Abs. 6 BNatSchG Verzeichnis
Rechtssichere Führung des gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsverzeichnisses — strukturiert, vollständig und jederzeit exportierbar.
Automatisches Fristenmanagement
Monitoring-Fristen automatisch berechnet. E-Mail-Erinnerungen rechtzeitig vor Ablauf — kein manuelles Kalender-Management.
Behördenberichte auf Knopfdruck
Standardisierte Berichte für Aufsichtsbehörden direkt aus dem System — ohne stundenlange Zusammenstellung.
DSGVO-konform
Alle Daten auf deutschen Servern. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) auf Anfrage. Kein Risiko für Ihre Behörde.
Excel-Migration in einem Tag
Bestehende Excel-Listen importieren. Unser Import-Assistent erkennt gängige Landkreis-Formate automatisch.
Multi-Mandanten für Gemeinschaften
Mehrere Sachgebiete oder Außenstellen in einem System — mit sauberer Datentrennung und Zugriffsrechten.
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Rechtliche Grundlagen: § 17 Abs. 6 BNatSchG
§ 17 Abs. 6 BNatSchG schreibt vor, dass die Naturschutzbehörden ein Verzeichnis über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen führen. Das Verzeichnis ist in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren. Landesspezifische Regelungen (z. B. § 18 NatSchG BW) konkretisieren die Anforderungen.
NaturKonto bildet die Anforderungen des § 17 Abs. 6 BNatSchG vollständig ab und unterstützt darüber hinaus das Monitoring nach § 4c BauGB und die Verwaltung von Ökokonten.
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NaturKonto richtet sich auch an Gemeinden in der Bauleitplanung, Landschaftsplanungsbüros und Großprojektträger.