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Lösung für Behörden

Kompensationsverzeichnis nach § 17 BNatSchG — digital und rechtssicher

Untere Naturschutzbehörden sind verpflichtet, ein Verzeichnis über festgesetzte Kompensationsmaßnahmen zu führen. NaturKonto macht das einfach, rechtssicher und ohne Excel-Chaos.

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Die Herausforderung für Untere Naturschutzbehörden

§ 17 Abs. 6 BNatSchG verpflichtet die Naturschutzbehörden, ein Verzeichnis über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu führen und dieses in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren.

In der Praxis bedeutet das: Hunderte oder tausende Maßnahmen mit langen Laufzeiten, komplexen Biotoptypen und jährlichem Monitoring-Bedarf — verwaltet in Excel-Tabellen, die über Jahre gewachsen sind.

Unübersichtliche Excel-Listen ohne Versionierung
Monitoring-Fristen manuell kalkulieren und überwachen
Kein einheitliches Format für Behördenberichte
Bei Personalwechsel geht Wissen verloren
Keine Kartendarstellung ohne teure GIS-Software

NaturKonto für Untere Naturschutzbehörden

§ 17 Abs. 6 BNatSchG Verzeichnis

Rechtssichere Führung des gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationsverzeichnisses — strukturiert, vollständig und jederzeit exportierbar.

Automatisches Fristenmanagement

Monitoring-Fristen automatisch berechnet. E-Mail-Erinnerungen rechtzeitig vor Ablauf — kein manuelles Kalender-Management.

Behördenberichte auf Knopfdruck

Standardisierte Berichte für Aufsichtsbehörden direkt aus dem System — ohne stundenlange Zusammenstellung.

DSGVO-konform

Alle Daten auf deutschen Servern. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) auf Anfrage. Kein Risiko für Ihre Behörde.

Excel-Migration in einem Tag

Bestehende Excel-Listen importieren. Unser Import-Assistent erkennt gängige Landkreis-Formate automatisch.

Multi-Mandanten für Gemeinschaften

Mehrere Sachgebiete oder Außenstellen in einem System — mit sauberer Datentrennung und Zugriffsrechten.

Bereit für das digitale Kompensationsverzeichnis?

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Keine Kreditkarte · DSGVO-konform · Made in Germany

Rechtliche Grundlagen: § 17 Abs. 6 BNatSchG

§ 17 Abs. 6 BNatSchG schreibt vor, dass die Naturschutzbehörden ein Verzeichnis über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen führen. Das Verzeichnis ist in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren. Landesspezifische Regelungen (z. B. § 18 NatSchG BW) konkretisieren die Anforderungen.

NaturKonto bildet die Anforderungen des § 17 Abs. 6 BNatSchG vollständig ab und unterstützt darüber hinaus das Monitoring nach § 4c BauGB und die Verwaltung von Ökokonten.

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NaturKonto richtet sich auch an Gemeinden in der Bauleitplanung, Landschaftsplanungsbüros und Großprojektträger.