Kompensationsverzeichnis nach § 17 Abs. 6 BNatSchG
Das Kompensationsverzeichnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation aller festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen — geführt von den Naturschutzbehörden.
Gesetzliche Grundlage
§ 17 Abs. 6 BNatSchG lautet (Auszug):
„Die Naturschutzbehörden führen Verzeichnisse über die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Flächen, die den Maßnahmen zugeordnet worden sind.“
Ergänzend dazu verpflichten viele Länder die Naturschutzbehörden zu einer regelmäßigen Aktualisierung und zur Verfügbarmachung der Daten.
Wer ist zur Führung verpflichtet?
Primär verpflichtet sind die Unteren Naturschutzbehörden in Landkreisen und kreisfreien Städten. In der Bauleitplanung tritt die Gemeinde als zusätzlicher Akteur hinzu, die nach § 4c BauGB eigene Monitoring-Pflichten trägt.
Was muss das Verzeichnis enthalten?
Das Bundesnaturschutzgesetz gibt einen Mindestinhalt vor, der durch Landesrecht konkretisiert wird. Typischerweise umfasst das Verzeichnis:
- Identifikation des Eingriffs (Vorhaben, Genehmigungsdatum, Aktenzeichen)
- Lage und Größe der Kompensationsflächen (Flurstücke oder Koordinaten)
- Art und Bezeichnung der Maßnahme (Biotoptyp, Maßnahmenziel)
- Festgesetzter Umfang in m² oder Ökopunkten
- Umsetzungsstatus (geplant, umgesetzt, kontrolliert)
- Monitoring-Intervalle und -ergebnisse
- Eigentümer/Verfügungsberechtigter der Fläche
Die Praxis: Warum Excel-Listen nicht ausreichen
In der Praxis werden Kompensationsverzeichnisse noch häufig als Excel-Listen geführt — mit erheblichen Nachteilen:
- Keine automatische Berechnung von Monitoring-Fristen
- Keine Kartendarstellung ohne separate GIS-Software
- Versionskonflikte bei mehreren Bearbeitern
- Keine standardisierten Berichte für Aufsichtsbehörden
- Wissensverlust bei Personalwechsel
Digitale Lösung mit NaturKonto
NaturKonto ist die spezialisierte Software für die Führung des Kompensationsverzeichnisses. Sie bildet alle gesetzlichen Anforderungen ab und ergänzt sie um praktische Funktionen wie automatisches Fristenmanagement, Kartendarstellung und Behördenberichte.
Passend dazu: Grundlagen der Eingriffsregelung nach §§ 14–17 BNatSchG