Ökokonto anlegen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Baden-Württemberg
Wie legt man ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung BW an? Von der Flächensuche über die Bewertung bis zur behördlichen Anerkennung — eine praktische Anleitung.
Wie legt man ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung BW an? Von der Flächensuche über die Bewertung bis zur behördlichen Anerkennung — eine praktische Anleitung.
Ein Ökokonto ermöglicht es, Ausgleichsmaßnahmen im Voraus durchzuführen und für spätere Eingriffe zu verrechnen. In Baden-Württemberg ist das Verfahren in der Ökokonto-Verordnung (ÖkoKontoV BW) geregelt. Diese Anleitung erklärt den Weg von der Idee bis zur behördlichen Anerkennung.
Nicht jede Fläche ist für ein Ökokonto geeignet. Folgende Kriterien sind entscheidend:
Tipp: Offene Grünlandflächen, ehemalige Äcker oder degradierte Gewässerufer bieten oft das beste Verhältnis von Aufwertungspotenzial zu Kosten.
Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) hat mit der Ökokonto-Verordnung BW (Anlage 2) einen standardisierten Bewertungsrahmen veröffentlicht. Jedem Biotoptyp wird ein Biotopwert auf der Skala 1 (minderwertig) bis 64 (hochwertig) zugeordnet. Die Bewertung umfasst:
Mehr zur Berechnungslogik: Ökokonto & Ökopunkte — Grundlagen. Für erste Abschätzungen können Sie unseren Biotopwertpunkte-Rechner nutzen.
Für die Anerkennung benötigen Sie einen Pflege- und Entwicklungsplan, der beschreibt:
Der Antrag auf Anerkennung des Ökokontos wird bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Dem Antrag beizufügen sind:
Nach der Anerkennung müssen die Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert werden:
Wichtig: Eine lückenlose Buchführung ist Voraussetzung für die spätere Verrechnung mit Eingriffen.
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